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PPWR: Was die EU-Verpackungsverordnung für deine Produktdaten bedeutet

Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 – und macht Verpackungsstammdaten je Artikel und Verpackungsebene zur Pflicht.

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung, die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40), unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie ist sie kein Rahmen, den jedes Land eigenständig umsetzt, sondern direkt geltendes Recht. In Deutschland löst sie das Verpackungsgesetz ab, das durch ein Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt wird.

Die meisten Artikel über die PPWR erklären dir, was Verpackungsdesigner und Entsorger jetzt tun müssen. Dieser Artikel nimmt eine andere Perspektive ein: die des Herstellers oder Händlers, der Tausende Artikel im Sortiment hat. Denn wenn du die PPWR bis zum Ende durchdenkst, landest du bei einer unbequemen Erkenntnis: Die PPWR ist am Ende ein Produktdaten-Problem. Für jeden Artikel und jede Verpackungsebene brauchst du künftig gepflegte, nachweisbare Verpackungsstammdaten. Wer die nicht hat, kann keine Konformitätserklärung ausstellen, keine Kennzeichnung korrekt aufbringen und keine Kundenanfrage nach Rezyklatanteilen beantworten.

Was die PPWR regelt und wen sie betrifft

Die PPWR schafft einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für alle Verpackungen: Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen, egal ob B2C oder B2B. Betroffen ist jedes Unternehmen, das Verpackungen herstellt, befüllt, importiert oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringt. Also nicht nur der Verpackungshersteller, sondern auch du als Hersteller oder Händler, der Produkte verpackt verkauft.

Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt im Wesentlichen seit dem 12. August 2026. Viele der harten Anforderungen greifen gestaffelt bis 2040. Das klingt nach viel Zeit, ist es aber nicht: Die Pflichten ab 2030 setzen voraus, dass du deine Verpackungen vorher vollständig erfasst, bewertet und dokumentiert hast.

Die Kernpflichten der PPWR im Überblick

Recyclingfähigkeit als Marktzugangsbedingung

Ab dem 1. Januar 2030 müssen Verpackungen recyclingorientiert gestaltet sein. Sie werden in Leistungsklassen eingestuft: Klasse A (mindestens 95 % recyclingfähig), Klasse B (mindestens 80 %) und Klasse C (mindestens 70 %). Verpackungen unter 70 % Recyclingfähigkeit dürfen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab 2035 kommt die Anforderung hinzu, dass das Material auch tatsächlich in großem Maßstab recycelt wird ("recycled at scale").

Mindest-Rezyklatanteile für Kunststoff

Ab dem 1. Januar 2030 gelten Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat in Kunststoffverpackungen: 30 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil, 10 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffen, 30 % bei Einweg-Getränkeflaschen und 35 % bei allen übrigen Kunststoffverpackungen. Ab 2040 steigen diese Quoten deutlich, auf bis zu 65 %.

Kennzeichnungspflichten

Verpackungen müssen künftig harmonisiert gekennzeichnet werden, unter anderem zur Materialzusammensetzung, damit Verbraucher richtig sortieren können. Diese Kennzeichnungspflicht greift ab dem 12. August 2028 beziehungsweise 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte, je nachdem, was später eintritt. Ergänzende Informationen wie Rezyklatanteil oder Wiederverwendbarkeit können über QR-Codes bereitgestellt werden. Bereits seit August 2026 gilt ein Irreführungsverbot: Umweltaussagen auf Verpackungen müssen belegbar sein.

Verpackungsminimierung

Verpackungen müssen auf das notwendige Minimum reduziert werden. Ab 2030 gilt für Umverpackungen, Transport- und E-Commerce-Verpackungen eine maximale Leerraumquote von 50 %, wobei Füllmaterial wie Luftpolster als Leerraum zählt. Verpackungen, die nur größer wirken sollen als ihr Inhalt, sind unzulässig.

Mehrweg-Quoten im B2B

Gerade für den B2B-Bereich relevant: Für Transportverpackungen wie Paletten, Kisten und Umreifungen gelten ab 2030 Mehrwegquoten (40 % ab 2030, 70 % ab 2040), für Umverpackungen 10 % ab 2030. Wer Transportverpackungen im großen Stil einsetzt, muss also nachweisen können, welcher Anteil in einem Wiederverwendungssystem läuft.

Konformitätserklärung und technische Dokumentation

Und hier wird es für deine Datenhaltung ernst: Für jede Verpackung, die in Verkehr gebracht wird, braucht es eine EU-Konformitätserklärung samt technischer Dokumentation. Du musst also je Verpackung belegen können, welches Material verwendet wurde, wie schwer sie ist, welchen Rezyklatanteil sie hat und wie sie eingestuft ist. Diese Nachweispflicht gilt bereits seit dem 12. August 2026.

Der PPWR-Zeitplan: Welche Pflicht wann greift

Ab wann

Pflicht

11.02.2025

PPWR tritt in Kraft (Verordnung (EU) 2025/40)

12.08.2026

Verordnung gilt: allgemeine Anforderungen, Konformitätserklärung und technische Dokumentation, Stoffbeschränkungen, Irreführungsverbot bei Umweltaussagen

12.08.2028

Harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung (bzw. 24 Monate nach den Durchführungsrechtsakten)

01.01.2030

Recyclingfähigkeits-Klassen A/B/C verpflichtend (unter 70 % = Verkehrsverbot), Mindest-Rezyklatanteile für Kunststoff, Leerraumquote max. 50 %, Mehrwegquoten für Transport- und Umverpackungen

01.01.2035

Recyclingfähigkeit muss "at scale" nachgewiesen werden, verschärfte Abfallreduktionsziele

01.01.2040

Höhere Rezyklatquoten (bis 65 %) und höhere Mehrwegquoten

Wichtig: Die Fristen bauen aufeinander auf. Wer 2030 eine Recyclingfähigkeitsklasse je Verpackung ausweisen will, muss deutlich früher wissen, welche Verpackungen überhaupt im Einsatz sind und woraus sie bestehen.

Warum die PPWR ein Produktdaten-Problem ist

Stell dir einen Werkzeughersteller mit 15.000 Artikeln vor. Jeder Artikel hat mindestens drei Verpackungsebenen: die Verkaufsverpackung (Blister oder Faltschachtel), die Umverpackung (Karton mit 10 Stück) und die Transportverpackung (Palette mit Stretchfolie). Die PPWR stellt Anforderungen an jede dieser Ebenen einzeln: Jede hat ihr eigenes Material, ihr eigenes Gewicht, ihre eigene Recyclingfähigkeitsklasse und gegebenenfalls ihre eigene Kennzeichnung.

Aus 15.000 Artikeln werden so schnell 45.000 Verpackungsdatensätze. Und die brauchst du nicht irgendwann, sondern immer dann, wenn ein Kunde, eine Behörde oder ein Marktplatz danach fragt. Große Handelskunden fragen heute schon Verpackungsdaten in ihren Lieferantenportalen ab, weil sie selbst berichtspflichtig sind.

Diese Verpackungsdaten musst du künftig je Produkt pflegen

Attribut

Beispiel

Wofür

Verpackungsebene

Stück / Umkarton / Palette

Alle Pflichten gelten je Ebene

Verpackungstyp

Verkaufs-, Um-, Transportverpackung

Einstufung, Mehrwegquoten

Material je Komponente

Karton, PP-Folie, PET-Blister

Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit

Gewicht je Komponente

Karton 120 g, Folie 8 g

Reporting, Minimierungsnachweis

Rezyklatanteil (Kunststoff)

35 % Post-Consumer-Rezyklat

Mindestquoten ab 2030

Recyclingfähigkeitsklasse

Klasse B (≥ 80 %)

Marktzugang ab 2030

Kennzeichnungen / Labels

Materialzusammensetzung, QR-Code

Kennzeichnungspflicht ab 2028

Mehrwegfähigkeit

Mehrweg ja/nein, Wiederverwendungssystem

Mehrwegquoten ab 2030

Abmessungen und Leerraum

Leerraumquote 38 %

Leerraum-Limit 50 % ab 2030

Stoffnachweise

Grenzwerte besorgniserregender Stoffe eingehalten

Stoffbeschränkungen seit 2026

Konformitätsdokumentation

Referenz auf Konformitätserklärung

Nachweispflicht seit 2026

Das ist strukturell dieselbe Aufgabe wie beim Digitalen Produktpass (DPP): Regulatorik verlangt strukturierte, belegbare Daten pro Artikel, und zwar maschinenlesbar statt als PDF im Ordner. PPWR und DPP kommen aus derselben EU-Strategie, und wer seine Datenbasis für das eine aufbaut, ist für das andere weitgehend vorbereitet. Mehr dazu auf unserer Seite zum Digitalen Produktpass.

Warum Excel an Verpackungshierarchien scheitert

Viele Unternehmen pflegen Verpackungsdaten heute in Excel, meist eine Zeile pro Artikel mit Spalten wie "Verpackungsgewicht". Genau daran scheitert die PPWR-Datenpflege, aus drei Gründen:

  • Hierarchien passen nicht in Zeilen. Stück, Karton und Palette sind drei verknüpfte Ebenen mit eigenen Attributen. In Excel endet das in Spalten-Monstern wie "Material_Ebene2_Komponente3" oder in drei getrennten Dateien, die niemand synchron hält.

  • Wiederverwendung fehlt. Derselbe Umkarton verpackt 200 verschiedene Artikel. Ändert sich sein Rezyklatanteil, musst du in Excel 200 Zeilen anfassen. In einem strukturierten Datenmodell pflegst du die Verpackung einmal und referenzierst sie.

  • Kein Nachweis, keine Ausleitung. Die Konformitätsdokumentation verlangt nachvollziehbare, aktuelle Daten. Und Kunden wollen die Daten in ihren Formaten: als Exportdatei, über Portale, perspektivisch per Schnittstelle. Eine Excel-Datei auf einem Netzlaufwerk kann beides nicht.

Wie schnell Datenqualität zum Kostenfaktor wird, haben wir im Leitfaden zur Messung von Produktdatenqualität aufgeschrieben. Für Verpackungsdaten gilt das doppelt, weil hier Fehler nicht nur Retouren, sondern Konformitätsprobleme bedeuten.

Die richtige Datenbasis: PIM statt Compliance-Chaos

Eine ehrliche Einordnung: Ein PIM-System wie entitys ist kein PPWR-Compliance-Tool. Es bewertet nicht die Recyclingfähigkeit deiner Verpackung und ersetzt keine Rechtsberatung. Was ein PIM leistet, ist die Ebene darunter, und die ist die eigentliche Fleißarbeit: die strukturierte Verwaltung aller Verpackungsattribute je Artikel und je Verpackungsebene, an einem Ort, versioniert und exportierbar.

Konkret heißt das:

  • Du modellierst Verpackungsebenen als eigene Struktur mit Attributen wie Material, Gewicht, Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeitsklasse, statt sie in Freitextfelder zu quetschen.

  • Vollständigkeitsregeln zeigen dir, bei welchen Artikeln Pflichtangaben fehlen, bevor ein Kunde oder eine Behörde es merkt.

  • Exporte liefern die Daten dorthin, wo sie gebraucht werden: an Handelskunden, Marktplätze und in deine eigene Konformitätsdokumentation.

Das ist exakt das Muster, das wir beim Digitalen Produktpass empfehlen: erst die Datenbasis, dann die Compliance-Prozesse obendrauf. Kunden von entitys reduzieren den Zeitaufwand in der Datenpflege um bis zu 70 %, weil Fachanwender die Datenmodelle selbst anpassen können, ohne Implementierungspartner. Ein neues Verpackungsattribut ergänzt du selbst in Minuten, statt ein Change-Request-Ticket zu schreiben.

Dein Handlungsplan: Was jetzt, was ab 2027

Jetzt (2026)

  1. Verpackungsinventur: Erfasse, welche Verpackungen du überhaupt einsetzt, je Artikel und je Ebene. Ohne diese Bestandsaufnahme ist alles Weitere Rätselraten.

  2. Datenlücken identifizieren: Frag deine Verpackungslieferanten aktiv nach Material, Gewicht und Rezyklatanteil. Diese Daten liegen dort meist vor, nur nicht bei dir.

  3. Konformitätspflicht klären: Prüfe mit Rechts- oder Verbandsunterstützung, für welche Verpackungen du als Inverkehrbringer die Konformitätserklärung verantwortest. Diese Pflicht gilt bereits.

  4. Datenmodell aufsetzen: Lege die Verpackungsattribute aus der Tabelle oben als strukturierte Felder an, pro Verpackungsebene, nicht pro Artikelzeile.

Ab 2027

  1. Kennzeichnung vorbereiten: Sobald die Durchführungsrechtsakte zu den Labels final sind, brauchst du je Verpackung die Materialzusammensetzung als Datenfeld, um Etiketten und Artwork abzuleiten.

  2. 2030er-Ziele in den Einkauf holen: Rezyklatquoten und Recyclingfähigkeitsklassen entscheiden sich bei der Verpackungsbeschaffung. Hinterlege die Zielwerte als Attribute und mach Abweichungen sichtbar.

  3. Mehrweg-Tracking im B2B: Wenn du Transportverpackungen einsetzt, baue die Datengrundlage für die Mehrwegquoten auf: welche Ladungsträger, welches Wiederverwendungssystem, welcher Anteil.

  4. DPP mitdenken: Der erste verpflichtende Digitale Produktpass kommt mit dem Batteriepass ab Februar 2027, weitere Produktgruppen folgen. Wer Verpackungsdaten und Produktdaten in einer Struktur pflegt, bedient beide Regularien aus einer Quelle.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die PPWR?

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Viele Detailpflichten greifen gestaffelt: Kennzeichnung ab 2028, Rezyklatquoten, Recyclingfähigkeitsklassen und Mehrwegquoten ab 2030.

Betrifft die PPWR auch B2B-Verpackungen?

Ja, und zwar ausdrücklich. Die PPWR erfasst Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen unabhängig davon, ob der Empfänger Verbraucher oder Unternehmen ist. Für Transportverpackungen wie Paletten und Kisten gelten ab 2030 sogar eigene Mehrwegquoten. B2B-Hersteller und -Händler sind damit voll im Anwendungsbereich.

Was passiert mit dem deutschen Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt mit Ablauf des 11. August 2026 außer Kraft. An seine Stelle treten die direkt geltende PPWR und das deutsche Durchführungsgesetz (VerpackDG), das unter anderem Registrierung und Systembeteiligung national regelt.

Welche Verpackungen brauchen ab 2030 einen Mindest-Rezyklatanteil?

Die Rezyklatquoten gelten für Kunststoffverpackungen: ab 1. Januar 2030 mindestens 30 % bei kontaktempfindlichen PET-Verpackungen, 10 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffen, 30 % bei Einweg-Getränkeflaschen und 35 % bei allen übrigen Kunststoffverpackungen. Angerechnet wird nur Post-Consumer-Rezyklat.

Brauche ich für die PPWR ein spezielles Compliance-Tool?

Für die rechtliche Bewertung (Recyclingfähigkeitsklassen, Konformitätserklärung) brauchst du Fachexpertise, etwa über Verbände, Berater oder spezialisierte Dienstleister. Die Grundlage dafür sind aber immer strukturierte Verpackungsdaten je Artikel und Verpackungsebene. Diese Datenbasis baust du am effizientesten in einem PIM-System auf, das auch deine übrigen Produktdaten und künftige Anforderungen wie den Digitalen Produktpass abdeckt.

Fazit: Erst die Daten, dann die Compliance

Die PPWR gilt. Nicht irgendwann, sondern seit August 2026, mit klaren Verschärfungen ab 2028 und 2030. Die Unternehmen, die jetzt souverän reagieren, sind nicht die mit dem größten Compliance-Budget, sondern die, die ihre Verpackungsdaten strukturiert im Griff haben. Wenn du wissen willst, wie du Verpackungsstammdaten je Artikel und Verpackungsebene in entitys modellierst, ohne ein Implementierungsprojekt von mehreren Monaten zu starten: Sprich mit uns. Wir zeigen dir an deinen eigenen Artikeln, wie die Datenbasis für PPWR und Digitalen Produktpass aussieht.

Simon Manz, CEO und Mitgründer der entitys GmbH

Simon Manz

Simon ist Unternehmer und Executive Coach. Mit seiner Erfahrung aus über fünf Jahren bei BCG und der Gründung von entitys.io konzentriert er sich darauf, mittelständische Unternehmen bei Wachstum und Transformation zu unterstützen. Sein Schwerpunkt liegt auf pragmatischen Lösungen, die nachhaltigen Erfolg ermöglichen.

Simon Manz, CEO und Mitgründer der entitys GmbH

Simon Manz

Simon ist Unternehmer und Executive Coach. Mit seiner Erfahrung aus über fünf Jahren bei BCG und der Gründung von entitys.io konzentriert er sich darauf, mittelständische Unternehmen bei Wachstum und Transformation zu unterstützen. Sein Schwerpunkt liegt auf pragmatischen Lösungen, die nachhaltigen Erfolg ermöglichen.

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